Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
entsprechend der aktuellen gesetzlichen Regelungen (Coronaschutzverordnung, CoronaAVEinrichtungen) gelten folgende Regeln für ihren Besuch:
- Bitte führen Sie vor Ihrem Besuch einen Corona-Schnelltest durch.
- Bitte versichern sie am Empfang mündlich (bestätigen sie mit ihrem Eintrag in der ausliegenden Besucherliste), dass sie vor dem Besuch einen Schnelltest mit negativem Testergebnis durchgeführt haben und symptomfrei sind.
- Tragen FFP2 im Eingangsbereich und auf Fluren.
- Einhaltung der Hygieneregeln.
- Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Einrichtung.
- Für vollständig immunisierte Besucher entfällt die Maskenpflicht bei Besuchen im Bewohnerzimmer.
- Für nicht vollständig immunisierte Personen empfehlen wir weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske und sich vor und nach Unterschreitung des Mindestabstands die Hände zu desinfizieren.
- Während des Besuchs auf dem Bewohnerzimmer tragen die Bewohner und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
Bei Besuchern mit Symptomen etwa kann die Durchführung eines Corona-Tests unter Aufsicht in der Einrichtung verlangt werden.
Testmöglichkeiten vor Ort
Im Empfangsbereich unserer Einrichtungen haben Sie zeitlich unbegrenzt die Möglichkeit einen Corona-Schnelltest im Rahmen einer Selbsttestung durchzuführen. Das negative Testergebnis bestätigen Sie in oben beschriebener Form.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und bleiben Sie gesund!